Montag, 19. November 2012

Medienrecht: "Nulla poena sine lege"

CAS ICT 16.11.12 "Medienrecht / Ethik"

Mit Medienrecht / Ethik stand ein in vielerlei Hinsicht komplexes Thema auf dem Programm. Denn schon vor Beginn der tagung war mir klar, dass ich mich zuweilen als Privatmann, aber auch als Lehrer, in Sachen Recht im Graubereich bewege...
Der Referent, Oliver Sidler, führte zu Veranstaltungsbeginn verschiedene Grundbegriffe ein, u.a.:- Medienrecht
- Internetrecht
- Urheberrecht
- Medienethik

Es folgte eine Einführung in Strafrechts-Grundlagen (Grundsatz: "Nulla poena sine lege"):
es muss u.a. ersichtlich sein:
- menschliches Verhalten (Kein Programm) muss vorliegen;
- Schuldhaftigkeit (Fahrlässigkeit)
- Tatbestand

An etlichen konkreten Beispielen zeigte der Referent gekonnt verschiedene Aspekte der Gesetzgebung und deren Anwendung auf  (Blick-Geschichten, Dieter-Barschel-Foto, ...)
Ein Kapitel, in das Oliver Sidler einiges an Zeit investierte, war Informatiosnbeschaffungsdelikte: dazu gehören Anstiftung, Nötigung, Unbefugtes Aufnehmen von Gesprächen, Urkundenfälschung u.ä. urch die neuen Medien entstehen immer wieder neue Schlupflöcher, die erstr mit neuen Gesetzen gefüllt werden müssen (aktuelles Beispiel Wettmafia im Internet)

Dann kamen Themen zur Sprache, die den Schulalltag respektive die SchülerInnen betreffen: so "das Recht am eigenen Bild" undd deren Auswirkungen auf den Gebrauch in der Schule. Es ist also nicht zulässig, Fotos von Schülern ohne Einwilligung ins Internet zu stellen.
Ein grosser Bereich diesgbezüglich stellt auch das Urheberrecht dar, vor allem im Unterricht: es wird viel kopiert, übernommen  und immer wieder kratzt man dabei am Urheberrecht: die Werkverwendung im Unterricht heisst das konkrete heisse Eisen. Grundsätzlich darf man immer Ausschnitte eines Werkes kopieren, nicht jedoch das Ganze. aber eben: grundsätzlich, das alleine impliziert schon Ausnahmen, Schlupflöcher und Unwegbarkeiten (Beispiel: Weitergabe nur an "bestem Freund"...).
An konkreten Fragen "Darf ich ..." wurden Fallbespiele erläutert. Dabei entstand zuweilen eine skurrile Situation bei den Diskussionen. Denn es zeigte sich, dass der eine oder andere Teilnehmer der Runde sich schon öfters per legem strafbar machte...

Die interessante Tagung hatte es in sich: eine an sich trockene Materie bot viel Gesprächsstoff.




Reflexion:
Der Einfluss von Oliver Sidler wird auf die örtliche Schule seiner Wohngemeinde wird rasch sichtbar, wenn man eine Ausgabe des Schulblattes sich zu Gemüte führt: sämtliche abgebildete Kinder sind mit schwarzen Augenstreifen abgedeckt. Meine persönliche Einschätzung: juristisch korrekt, aber grässlich anzusehen (das Schulblatt als Schmuddel-Boulevard-Blatt?). Als Webmaster und verantwortlicher Redakteur der schuleigenen SproochbruggInfo ergeben sich aus der Tagung folgende Konsequenzen:
Via Schulleitung werde ich pro Jahr einmal eine schriftliche General-Einwilligung einholen (bei den Eltern) für die Publikation von Fotos.Dazu gehört auch ein Nutzungsreglement für die Schülerschaft.  Weiters werde ich mich für ein klares Pflichtenheft für mich als Webmaster einsetzen, einfach um die Haftung zu minimieren.
Als Privatperson werde ich jedoch meinen Umgang in der Causa Urheberrecht / Austausch u.ä. nicht ändern – es zeigt sich, dass zwischen der Justiz und der gesellschaftlichen Akzeptanz erhebliche Unterschiede vorherrschen.